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Rettungsdienst
Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:
den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
den Rettungsdienst und
die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser
Hier stellen wir bald den Ablauf eines Rettungsdiensteinsatzes vor, brauchen aber noch etwas Zeit.
Schaut wieder rein !
Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117
Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Der Rettungsdienst: 112
Beilebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser
Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Berufsausbildung Notfallsanitäter
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.
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